Bankbürgschaft: Einsatzbereiche, Kosten

Bankbürgschaft (© Christian Jung / Fotolia)

Die Bankbürgschaft ist eine Bürgschaft, die nicht etwa von einer Privatperson, sondern von einer Bank zur Verfügung gestellt wird. Die Bank verbürgt sich also für eine gewisse Person, weshalb die Bankbürgschaft häufig auch als Bankaval bezeichnet wird. Wird die Bank seitens des Dritten in Anspruch genommen, muss sie die geforderte Leistung übernehmen. Aus diesem Grund wird eine Bankbürgschaft nur dann übernommen, wenn die Bonität des Kunden einwandfrei ist.

Die Bankbürgschaft hat ihre Kosten: die Avalprovision

In der Praxis findet man die Bankbürgschaft vorwiegend in zwei Bereichen. Dies ist zum einen der Bereich der Privatkunden. Hier kann eine Bankbürgschaft für Mietverträge genutzt werden, die so genannte Mietbürgschaft. Sie sichert dem Vermieter, dass die Bank die im Mietvertrag genannte Mietkaution übernimmt, sollte der Mieter mit den Mietzahlungen in Rückstand geraten oder aber ausziehen, ohne die Wohnung zu renovieren. Die Mietbürgschaft hat für Kunden den Vorteil, dass in diesem Fall der Betrag für die sonst übliche Mietkaution nicht aufgewandt werden muss. Für die Erteilung der Bankbürgschaft ist allerdings eine jährliche Avalprovision an die Bank zu entrichten, deren Höhe von Kreditinstitut zu Kreditinstitut stark variiert. Da der Aufwand für eine Mietbürgschaft sehr hoch ist, die Erträge für die Banken hingegen gering sind, bieten viele Banken die Bankbürgschaft für Mietverträge gar nicht mehr an.

Im Geschäftskundenbereich hingegen wird die Bankbürgschaft deutlich häufiger genutzt; siehe Firmenkredite. Insbesondere dann, wenn Handwerksunternehmen an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen, wird eine solche Bankbürgschaft als Sicherheit gefordert. Auch dann, wenn private Immobilien gebaut werden, kann eine Bankbürgschaft die Sicherheit der Bauherren erhöhen, denn die Bank übernimmt im Rahmen der Bürgschaft Zahlungen für etwaige spätere Beanstandungen, wenn das Unternehmen diese aufgrund einer Insolvenz nicht mehr übernehmen kann. Die Bankbürgschaft ist vielfach lediglich ein Bonitätsbeweis, denn die Bank würde eine solche Bürgschaft nicht zur Verfügung stellen, wenn die Bonität des Kreditnehmers zweifelhaft wäre.